Termine sind spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen!
Andernfalls werden Ihnen die uns entstandenen Kosten für die entgangene Leistung in Höhe von 80% der Behandlungssumme in Rechnung gestellt.
Warum berechnen wir die entgangene Leistung?
Aufgrund der kurzfristigkeit der Absage ist es uns in den meisten Fällen nicht möglich den freigewordenen Termin wieder zu besetzen. Uns entsteht hierdurch ein Verdienstausfall, der eine Kompensation erfahren muß. Vor diesem Hintergrund fällt eine Ausfallgebühr an. Wir bitten Sie für dieses Vorgehen um Verständnis. Die Rechnungszustellung erfolgt auf dem postalischen Weg.